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Allgemeine Geschäftsbedingungen | Bebsy

Inkrafttretedatum dieser Version: 03. Januar 2025

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bebsy gelten für alle Dienstleistungen, die auf Bebsy angeboten werden. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der beteiligten Leistungserbringer und Vermittler.

Bebsy ist ein Handelsname der Bebsy B.V., mit Sitz in Haarlem, Nijverheidsweg 1, 2031 CN, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 67219624 sowie beim Finanzamt unter der USt-IdNr. NL8568.81.843.B.01. Weitere Informationen über unsere Organisation finden Sie auf dieser Website: https:// bebsy.nl.

Allgemeines

Bebsy vermittelt im Auftrag anderer Parteien, die die Reisebestandteile im Namen des Kunden buchen.

Buchung eines oder mehrerer Reisebestandteile

Bebsy tritt als Vermittler für Buchungen anderer Parteien auf, die Buchungen für einen oder mehrere Reisebestandteile vornehmen. In dieser Position ist Bebsy selbst ausdrücklich keine Partei des endgültigen (Reise-)Vertrags. Für die gebuchten Reisebestandteile gelten die (Allgemeinen) Bedingungen der jeweiligen Partei. Auf unserer Website wird beim Produkt angegeben, welche Partei die Buchungen vornimmt; den Bedingungen dieser Partei und ihrer Lieferanten muss zugestimmt werden.
Bei der Buchung von zwei oder mehr Reisebestandteilen kann der Reisende die Reisebestandteile selbst kombinieren oder Bebsy kann die Reisebestandteile kombinieren. Bebsy weist Sie darauf hin, dass ungeachtet der Vielfalt der gebuchten Reisebestandteile die Buchung jedes einzelnen Reisebestandteils eine separate Buchung ist und die Buchungen nicht zu einer durch Bebsy oder den Anbieter zusammengestellten Pauschalreise führen. Der Anbieter, für den Bebsy vermittelt, ist selbstverständlich verantwortlich für eine sorgfältige Ausführung der von ihm erbrachten Vermittlungsleistungen, wie z. B. eine korrekte Beratung und ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags, die Buchung der Reisebestandteile sowie die Zahlung an die verschiedenen Leistungserbringer und/oder Dienstleister.
Im Rahmen des neuen Gesetzes über den Reisevertrag übernimmt Bebsy jedoch die Verantwortlichkeiten, die mit dem Verkauf einer Pauschalreise verbunden sind, einschließlich der ordnungsgemäßen Ausführung der gebuchten Reisebestandteile.


Artikel 1 – Der/die Vertrag/Verträge im Auftrag des/der Reisenden

  1. Nach Eingang des Auftrags, im Namen des Hauptbuchers und etwaiger (Mit-)Reisender einen oder mehrere Verträge abzuschließen, kommt durch den Anbieter, für den Bebsy vermittelt, der/die gewünschte(n) Vertrag/Verträge zwischen dem Auftraggeber und seinen (Mit-)Reisenden und dem beteiligten Reiseveranstalter (als dritter Reiseveranstalter oder Bebsy selbst) oder dem/den beteiligten Leistungserbringer(n) zustande.
  2. Bebsy ist ausdrücklich keine Partei der Verträge, die sie im Auftrag des Auftraggebers abschließt. Im Rahmen des neuen Gesetzes über den Reisevertrag übernimmt Bebsy jedoch die Verantwortlichkeiten, die mit dem Verkauf einer Pauschalreise verbunden sind, einschließlich der ordnungsgemäßen Ausführung der gebuchten Reisebestandteile.
  3. Sobald der Auftraggeber den vollständigen Reisepreis bezahlt hat, ist der Auftraggeber gegenüber Bebsy an die Verträge gebunden, die im Namen des Hauptbuchers und etwaiger Mitreisender beim beteiligten Reiseveranstalter und dem/den Leistungserbringer(n) abgeschlossen wurden.
  4. Die sogenannte „Widerrufsfrist“, die im Gesetz „Kauf im Fernabsatz“ genannt wird, gilt nicht für Reiseprodukte wie Flugtickets, Auto- und Wohnmobilmiete, Hotels, Pauschalreisen und Versicherungen. 
  5. Bei einer Internetbuchung einzelner Reisebestandteile gestaltet Bebsy den Buchungsprozess so, dass der Reisende vor der Buchung darauf hingewiesen wird, dass er Bebsy und dem Anbieter, für den Bebsy vermittelt, den Auftrag erteilt, einzelne Reisebestandteile im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers und seiner Mitreisenden festzuhalten und dass der Auftrag aus dem Abschluss mehrerer separater Verträge besteht. 
  6. Der Auftraggeber haftet sowohl gegenüber Bebsy als auch gegenüber dem Reiseveranstalter oder dem/den beteiligten Leistungserbringer(n) gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen, die sich aus dem/den Vertrag/Verträgen ergeben. Etwaige Mitreisende haften für ihren Anteil am/an den Vertrag/Verträgen.


Artikel 2 – Zahlungsmöglichkeiten und Zahlung des Reisepreises

  1. Je nach vom Auftraggeber gewählter Zahlungsart wird der Auftrag von Bebsy sofort akzeptiert und die einzelnen Bestandteile werden – sofern verfügbar – fest gebucht; anschließend erhält der Auftraggeber unmittelbar die Bestätigung der gebuchten Reise über eine Bestätigungsseite, die nach erfolgter Zahlung angezeigt wird. 
  2. Anschließend wird die Bestätigung umgehend per E-Mail an den Hauptbucher versandt. In der Bestätigung werden die erhaltenen Daten der Reisenden sowie die einzelnen Bestandteile oder die Pauschalreise genannt, die im Namen des Auftraggebers bei den beteiligten Leistungserbringern gebucht wurden. Der Hauptbucher muss diese Daten auf mögliche Fehler überprüfen. Bei etwaigen Fehlern ist es die Verantwortung des Auftraggebers, diese Bebsy mitzuteilen. Bebsy wird dann die korrekten Daten an den/die Leistungserbringer weitergeben. Etwaige Kosten siehe Artikel 18.
  3. Wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, den Reisepreis mittels einer zu erhaltenden Rechnung zu bezahlen, erhält der Auftraggeber eine Rechnung, in der die gebuchten Reisebestandteile, die Reisedaten und der Reisepreis aufgeführt sind. Nach Zahlung der Rechnung erfolgt eine letzte Kontrolle hinsichtlich Verfügbarkeit und Preis. Sind die Bestandteile verfügbar und ist der Reisepreis zwischenzeitlich nicht gestiegen, werden die einzelnen Bestandteile bei den verschiedenen Leistungserbringern eingebucht und fest gebucht. Der Auftraggeber und die Mitreisenden sind dann an diese Verträge gebunden, die Bebsy im Namen des Auftraggebers bei dem/den Leistungserbringer(n) fest gebucht hat.
  4. Wenn der Reisepreis zwischen der Zahlung und der endgültigen Festbuchung der einzelnen Bestandteile durch oder aufgrund des Lieferanten und/oder der Leistungserbringer erhöht wurde, wird erneut Kontakt mit dem Auftraggeber aufgenommen. Der Auftraggeber muss dieser Preiserhöhung zustimmen, bevor die Reise fest gebucht wird. Stimmt der Auftraggeber der Preiserhöhung nicht zu, kann der Auftraggeber den gesamten Auftrag kostenfrei stornieren. Die bereits erhaltenen Gelder werden umgehend auf das Gegenkonto zurückerstattet, von dem die Gelder für den Auftrag eingegangen sind. Der Auftraggeber kann auch einen neuen Auftrag erteilen, um andere Reisebestandteile festzuhalten. Der Auftraggeber erhält dann erneut die Rechnung, in der der geänderte Reisebestandteil aufgeführt ist.
  5. Wenn eine Anzahlung verlangt wird, muss der Restbetrag spätestens 6 Wochen vor Abreise bei Bebsy eingegangen sein, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
    Je nach gewähltem Tarif ist es erlaubt, eine Anzahlung zu leisten oder nicht.
    Basic-Tarif: 
    50% Anzahlung möglich, Restbetrag spätestens 6 Wochen vor Abreise
    Smart-Tarif: 30
    % Anzahlung möglich, Restbetrag spätestens 6 Wochen vor Abreise
    Comfort-Tarif: 30% Anzahlung möglich, Restbetrag spätestens 6 Wochen vor Abreise
    Liegt die Abreise innerhalb von 6 Wochen, ist immer der volle Betrag sofort zu zahlen.
  6. Erfolgt die vollständige Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig, gerät der Reisende in Verzug und die Verträge gelten als storniert. Die Zahlungsverpflichtung entfällt jedoch nicht.
  7. Bebsy ist in diesem Fall berechtigt, die in Artikel 13 genannten Kosten in Rechnung zu stellen bzw. mit der/den erhaltenen Anzahlung(en) zu verrechnen.
  8. Weitere entstandene Kosten, die sich aus dem Einzug geschuldeter Beträge ergeben, werden ebenfalls dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
  9. Etwaige Rückerstattungen erfolgen ausschließlich an den Auftraggeber.
  10. Wenn Sie bei Bebsy Ihre VVV-Geschenkkarte, VVV Lekkerweg oder Reis-Geschenkkarte einsetzen möchten, stimmen Sie zugleich deren Bedingungen zu. Diese können Sie hier nachlesen:
    VVV Allgemeine Bedingungen: https://www.vvvnederland.nl/wp-content/uploads/2019/10/20190604-Algemene-Voorwaarden-Consumenten-Thuiswinkel-Waarborg.pdf
    VVV Geschenkkarte: https://www.vvvnederland.nl/wp-content/uploads/2019/04/190425-vvvcadeaukaarten-algemene-voorwaarden-gebruiksvoorwaarden-vvv-cadeaukaart.pdf
    VVV Lekkerweg: 
    https://www.vvvnederland.nl/wp-content/uploads/2019/04/190425-vvvcadeaukaarten-algemene-voorwaarden-gebruiksvoorwaarden-vvv-lekkerweg.pdf
    Reis-Geschenkkarte: 
    https://www.reiscadeaukaart.nl/algemene-voorwaarden/
  11. Aufgrund europäischer Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung können wir pro Transaktion nur einen Betrag von maximal 50 Euro einziehen. Dies gilt sowohl für die VVV-Geschenkkarten als auch für die Reis-Geschenkkarte (siehe auch deren Bedingungen). 
    Für die Bebsy-Geschenkkarte gilt kein Höchstbetrag pro Transaktion. 
  12. Wenn Sie mit einer Geschenkkarte bezahlen, muss im selben Zahlungsvorgang der Restbetrag sofort per iDEAL bezahlt werden; andernfalls wird die Geschenkkartenzahlung nicht erfolgreich sein und nach 24 Stunden wird das Guthaben wieder auf Ihre Geschenkkarte zurückgebucht. Es hat dann keine erfolgreiche Zahlung stattgefunden.
  13. Wenn Sie die Zahlung per Kreditkarte (MasterCard oder VISA) leisten, wird Ihre Kreditkarte sofort belastet.


Artikel 3 – Zwischenzeitliche Preiserhöhungen

  1. Bebsy behält sich jederzeit das Recht vor, die auf der Website angezeigten Reisedaten und Tarife zu widerrufen, da Bebsy von Systemen Dritter abhängig ist.
  2. Offensichtliche Fehler auf der Website von Bebsy sind für Bebsy oder den jeweiligen Reiseveranstalter bzw. den/die jeweiligen Leistungserbringer nicht bindend.
  3. Die Preise reservierter Leistungen können gemäß den Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters oder des/der jeweiligen Leistungserbringer(s) geändert werden.
  4. Nach Erhalt der Rechnung kann es zu einer Preiserhöhung des/der Ticket(s) kommen. In diesem Fall wird der Auftraggeber hierüber von Bebsy umgehend informiert. Der dann geltende Preis pro Ticket ist zu zahlen.
  5. Wenn der Auftraggeber dieser Preiserhöhung nicht zustimmen möchte, kann die gesamte Reise kostenfrei storniert werden.
  6. Die Tickets werden von der ausführenden Fluggesellschaft nach Eingang der vollständigen Zahlung der Tickets ausgestellt.


Artikel 4 – Die Ausführung des Vertrags

  1. Die Reisebestandteile werden auf Wunsch des Auftraggebers bei verschiedenen Anbietern oder Leistungserbringern eingebucht. Im Rahmen des Gesetzes über den Reisevertrag übernimmt der Anbieter jedoch die Verantwortlichkeiten, die mit dem Verkauf einer Pauschalreise verbunden sind, einschließlich der ordnungsgemäßen Ausführung der gebuchten Reisebestandteile.
  2. Der betreffende Reiseveranstalter oder die Leistungserbringer sind verantwortlich und haftbar für die Ausführung des Teils, für den der Auftraggeber mit dem betreffenden Reiseveranstalter oder dem/den betreffenden Leistungserbringer(n) einen Vertrag abgeschlossen hat.
  3. Mit der Annahme einer Buchung stimmen Sie auch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ausführenden Parteien zu: der jeweiligen Fluggesellschaft sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Hotelbuchungspartner. Finden Sie hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hotelbeds und hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Expedia.


Artikel 5 – Buchungsdaten der Reisenden

  1. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers sicherzustellen, dass alle Buchungsdetails korrekt sind, bevor der Auftrag erteilt wird, und dass alle Informationen, die der Auftraggeber von Bebsy, dem betreffenden Reiseveranstalter oder dem/den betreffenden Leistungserbringer(n) erhalten hat, an alle (Mit-)Reisenden weitergegeben werden.
  2. Der Auftraggeber hat die erforderlichen Daten korrekt einzugeben und ist für die Richtigkeit der angegebenen Daten verantwortlich. Dies betrifft beispielsweise die Angabe der korrekten Adressdaten, des Geburtsdatums, der Staatsangehörigkeit usw. 
  3. Wenn nicht die korrekten Adressdaten angegeben wurden und nach Abschluss der Verträge mit dem betreffenden Reiseveranstalter oder dem/den betreffenden Leistungserbringer(n) Änderungen mitgeteilt werden, kann Bebsy zusätzlich zu den Kosten, die vom betreffenden Reiseveranstalter oder dem/den betreffenden Leistungserbringer(n) berechnet werden, Änderungsgebühren berechnen.
  4. Bebsy berechnet bei Namensänderungen Änderungsgebühren in Höhe von € 30,00. Darüber hinaus werden die Kosten, die der betreffende Reiseveranstalter oder der/die betreffende(n) Leistungserbringer für die Namensänderung berechnen, an den Hauptbucher weiterberechnet. Diese Kosten können erheblich sein; Bebsy empfiehlt dem Auftraggeber daher, diese Daten bei der Buchung sofort korrekt anzugeben. Hat der Auftraggeber Zweifel an der korrekten Angabe der Daten, kann der Auftraggeber Kontakt zu einem der Mitarbeiter von Bebsy aufnehmen.
  5. Bebsy erfragt nur die Daten der Reisenden, die notwendig sind, um den Vertrag mit dem betreffenden Reiseveranstalter oder dem/den betreffenden Leistungserbringer(n) ordnungsgemäß zustande zu bringen.
  6. Bebsy wird die personenbezogenen Daten der Reisenden in keiner Weise bekannt geben oder an Dritte weitergeben, außer aus den in Punkt 5 genannten Gründen.

 
Artikel 6 – Informationsbereitstellung durch Bebsy

  1. Alle Informationen, die Bebsy dem Auftraggeber zur Verfügung stellt, gelten als an alle (Mit-)Reisenden übermittelt.
  2. Spätestens bei Zustandekommen des/der Vertrag/Verträge stellt Bebsy dem/den Reisenden allgemeine, auf die niederländische Staatsangehörigkeit abgestimmte Informationen zu Pässen, Visa und etwaigen gesundheitlichen Formalitäten zur Verfügung.
  3. Bebsy zeigt Informationen zur Unterkunft an, die vom Unterkunftsanbieter bereitgestellt wurden. Bebsy übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der von diesem/diesen Leistungserbringer(n) bereitgestellten Informationen. Bebsy trägt keine Verantwortung für Fotos, Prospekte, Anzeigen, Websites und andere Informationsträger, sofern diese unter Verantwortung Dritter erstellt oder herausgegeben wurden.
  4. Die von Bebsy bereitgestellten Informationen werden vom betreffenden Reiseveranstalter bzw. von dem/den Leistungserbringer(n) bezogen. Bebsy kann daher die vollständige Richtigkeit dieser Informationen nicht überprüfen und/oder garantieren.
  5. Wenn der Auftraggeber spezifische Informationen zu einer Pauschalreise oder einem einzelnen Reisebestandteil wünscht, kann Bebsy dies beim Reiseveranstalter bzw. bei dem/den Leistungserbringer(n) für den Auftraggeber erfragen. Auch diese Informationen werden vom Reiseveranstalter bzw. dem/den Leistungserbringer(n) bezogen und können nicht überprüft werden; Bebsy kann die Richtigkeit dieser Informationen daher nicht garantieren.


 Artikel 7 – Reiseunterlagen und Gutscheine

  1. Bebsy sendet spätestens zwei Wochen vor Abreise die erforderlichen Reiseinformationen, einschließlich der Gutscheine und Reiseunterlagen, an den Auftraggeber. Werden eine Reise und/oder einzelne Reisebestandteile fest gebucht, deren Abreise innerhalb dieser zwei Wochen liegt, werden die Reiseunterlagen so schnell wie möglich an den Auftraggeber übermittelt.
  2. Die erforderlichen Reiseunterlagen für die Reise(-bestandteile) werden von Bebsy per E-Mail an den Auftraggeber versandt.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erhaltenen Gutscheine und Reiseunterlagen auf mögliche Fehler zu überprüfen und die Gutscheine und Reiseunterlagen anschließend den (Mit-)Reisenden, für die die Gutscheine und Reiseunterlagen bestimmt sind, zur Verfügung zu stellen und auszuhändigen.
  4. Der Auftraggeber hat Bebsy während des Reservierungsauftrags über Bebsy die korrekten Kontaktdaten mitzuteilen. Ändern sich diese Daten, liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, Bebsy hierüber zu informieren. Ist der Auftraggeber über die angegebenen Kontaktdaten nicht erreichbar, haftet Bebsy nicht für etwaige Folgen, die daraus entstehen können, dass der Kunde nicht erreicht werden kann. Unter Kontaktdaten sind zu verstehen: Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer(n).


Artikel 8 – Check-in

  1. Auf den Gutscheinen sind die Abflugzeiten angegeben. Außerdem wird angegeben, wie und wann der/die Reisende(n) online einchecken kann/können. Der Kunde ist selbst verantwortlich für den rechtzeitigen Online-Check-in bzw. den rechtzeitigen Check-in. 
  2. Die Reisenden werden über das E-Ticket über diese Regeln und die Vorgehensweise beim Online-Check-in informiert. Auf dem E-Ticket ist ein Code angegeben. Dieser ist nach Erhalt vom Auftraggeber zu überprüfen. Wenn dieser Code keinen Zugang zum Check-in-System der betreffenden Fluggesellschaft ermöglicht, ist umgehend Kontakt mit Bebsy aufzunehmen.
  3. Die Reisenden können auch am Flughafen einchecken. Für den Check-in am Flughafen erheben die meisten Fluggesellschaften Gebühren. Diese sind beim Check-in am Flughafen zu bezahlen.
  4. Bebsy haftet nicht für Check-in-Gebühren, die von einer Fluggesellschaft berechnet werden.
  5. Wenn sich Abflug- und/oder Ankunftszeiten durch oder aufgrund der Fluggesellschaft ändern, kann Bebsy hierfür nicht verantwortlich und/oder haftbar gemacht werden.
  6. Bebsy hat keine Kontrolle über die Sitzplatzzuweisung durch die Fluggesellschaft. Wenn der Reisende einen bestimmten Sitzplatz wünscht, sollte so früh wie möglich bei der betreffenden Fluggesellschaft eingecheckt werden. Damit können zusätzliche Kosten verbunden sein.
  7. Für den Check-in und die Sitzplatzzuweisung durch die Fluggesellschaft gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

 
Artikel 9 – Abflugzeiten und Anwesenheit am Flughafen

  1. Auf den Gutscheinen werden die Abflugzeiten angegeben. Bitte beachten Sie: Es handelt sich immer um Ortszeiten. Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich, sich über die aktuelle Abflugzeit und die lokalen Zeiten zu informieren.
  2. Die Flugnummern und Flugzeiten, wie sie in der Bestätigung oder in den Reiseunterlagen angegeben sind, sind die vorläufigen Flugnummern und Flugzeiten zum Zeitpunkt der Reservierung und/oder Festbuchung der Tickets.
  3. Es ist möglich, dass Fluggesellschaften Planänderungen vornehmen, wodurch sich die Flugnummern, Flugzeiten oder die geflogene Route ändern.
  4. Bebsy wird den Auftraggeber rechtzeitig informieren, wenn Änderungen auftreten und Bebsy hierüber von der Fluggesellschaft rechtzeitig informiert wird.
  5. Bebsy bemüht sich, den/die Reisenden vor Abreise am Abreisetag über eventuelle Verspätungen zu informieren. Da es vorkommen kann, dass diese Informationen Bebsy nicht oder nicht rechtzeitig erreichen, ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, die korrekten Abflugzeiten am Abreisetag zu ermitteln. Diese Informationen kann der Auftraggeber über Teletekst: Abflug- und Ankunftszeiten Schiphol, telefonisch bei Schiphol-Auskunft: 0900-0141 und im Internet: www.schiphol.nl erhalten.
  6. Der Reisende muss rechtzeitig zum Boarding am Flughafen sein. Neben dem (ggf. noch erforderlichen) Check-in ist auch die benötigte Zeit für Zoll- und/oder Sicherheits- und/oder Passkontrollen zu berücksichtigen. Bebsy empfiehlt seinen Reisenden daher, 2 bis 2,5 Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein.
  7. Flugnummern und -zeiten können sich auch während der Reise ändern. Der Reisende hat vor Abflug jedes Fluges rechtzeitig zu prüfen, ob die zuvor erhaltenen Informationen sich geändert haben.

 
Artikel 10 – Erforderliche Reisedokumente

  1. Der/die Reisende(n) ist/sind verantwortlich dafür, im Besitz der richtigen Reisedokumente (Reisepass, Visa, Impfnachweise) zu sein.
  2. Reisende mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der niederländischen müssen selbst und direkt bei den zuständigen Behörden Informationen zu den erforderlichen Reisedokumenten oder ggf. anderen erforderlichen Dokumenten einholen. Außerdem ist rechtzeitig vor Abreise zu prüfen, ob die zuvor erhaltenen Informationen unverändert und korrekt sind.
  3. Abhängig von der/den Staatsangehörigkeit(en) des/der Reisenden und dem/den Reiseziel(en) gelten für die Visumsbeschaffung unterschiedliche Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen werden auf der Website der Visum Centrale www.visumcentrale.nl angezeigt.
  4. Über diesen Dienst kann das Visum auch beantragt werden. Bitte beachten Sie: Diese Website geht von der niederländischen Staatsangehörigkeit aus.
  5. Für einige ausländische Reiseziele sind Impfungen und/oder Malariatabletten erforderlich. Weitere Informationen hierzu findet der Auftraggeber auf den Websites www.thuisvaccinaties.nl oder www.ggdreisvaccinaties.nl.
  6. Das Fehlen bestimmter Impfungen kann zur Folge haben, dass die Einreise in ein Land verweigert wird. Auch bei einem kurzen Aufenthalt, z. B. einem Zwischenstopp, können Impfungen bereits erforderlich sein.

 
Artikel 11 – Gepäck 

  1. Low-Cost-Fluggesellschaften können spezifische Regelungen in Bezug auf Gepäck haben. Diese spezifischen Gepäckregelungen hat der Auftraggeber bei der (Low-Cost-)Fluggesellschaft, mit der geflogen wird, zu erfragen. Bebsy stellt diese Informationen vor der Buchung oder vor Erteilung des Auftrags an Bebsy zur Verfügung.
  2. Bebsy gibt bei der Preisberechnung der betreffenden Reise an, welche Kosten die jeweilige ausführende Fluggesellschaft für die Mitnahme von (zusätzlichem) Gepäck berechnet.

 
Artikel 12 – Änderung von Reisedaten durch Reisende

  1. Die Bedingungen für Namensänderungen unterscheiden sich je nach Fluggesellschaft. Etwaige Kosten, die der/die betreffende(n) Leistungserbringer für die Namensänderung berechnen, werden dem Hauptbucher in Rechnung gestellt. In manchen Fällen ist eine Änderung überhaupt nicht möglich.
  2. Bebsy bietet verschiedene Tarifstufen an, jeweils mit eigenen Änderungsbedingungen:
    Basic: 
    Änderungen sind in diesem Tarif nicht möglich
    Smart: Änderungen sind möglich gegen Zahlung von € 35,- Servicegebühr + Tarifdifferenzen, die von ausführenden Parteien berechnet werden
    Comfort: Änderungen sind möglich gegen Zahlung von Tarifdifferenzen, die von ausführenden Parteien berechnet werden
  3. Unter die oben genannten Änderungen fallen u. a. eine Ersatzperson (Übertragung), eine Änderung von Hotel und/oder Flug sowie eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer. Auch diese Kosten können erheblich sein und können in bestimmten Fällen als Teilstornierungen angesehen werden, wobei dann Stornokosten durch den/die betreffende(n) Leistungserbringer berechnet werden.


Artikel 13 – Stornierung der Reise

  1. Sobald Bebsy die Zahlung des Auftraggebers erhalten hat und die Reisebestandteile fest gebucht wurden, ist die Buchung bzw. der Auftrag zur Einbuchung ausgeführt und der Auftraggeber ist an den/die Vertrag/Verträge gebunden.
  2. Nur der Hauptbucher kann die gesamte Reise stornieren. Die Stornierung muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
  3. Die Stornierung wird von Bebsy per E-Mail an die vom Hauptbucher angegebene E-Mail-Adresse bestätigt.
  4. Im Falle einer Stornierung kann Bebsy Stornokosten berechnen, zusätzlich zu den Stornokosten, die vom betreffenden Reiseveranstalter oder dem/den betreffenden Leistungserbringer(n) berechnet werden. Diese Kosten betragen in manchen Fällen 100% und sind abhängig vom gebuchten Tarif sowie vom Zeitpunkt der Stornierung.
  5. Stornierungsbedingungen
    Basic-Tarif: Dieser Tarif ist nicht erstattungsfähig. Eine Stornierung ist daher nicht möglich und die Kosten betragen den vollen Reisepreis.

    Smart-Tarif: 
     Bis 1 Woche vor Abreise 30% Rückerstattung bei Stornierung (ausgenommen Buchungskosten, SGR-Beitrag und Calamiteitenfonds). Ab 1 Woche vor Abreise keine Rückerstattung.
    Comfort-Tarif: 
    Bis 1 Woche vor Abreise 60% Rückerstattung bei Stornierung (ausgenommen Buchungskosten, SGR-Beitrag und Calamiteitenfonds). Ab 1 Woche vor Abreise keine Rückerstattung.
  6. Wenn ein zur Buchung gehörender Reisender seinen Anteil am/an den Vertrag/Verträgen für den Flug und/oder eine gemeinsame Unterkunft storniert, schuldet er Stornokosten. Für diese Stornokosten gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des betreffenden Reiseveranstalters oder der/des Leistungserbringer(s).


Artikel 14 – Transfer

  1. Wird eine Pauschalreise gebucht, ist ein Transfer vom Flughafen zur Unterkunft und umgekehrt in der Regel Bestandteil der Pauschalreise. Sollte dies nicht der Fall sein, wird dies bei der betreffenden Reise auf der Website von Bebsy im Voraus deutlich angegeben.
  2. Bei einer Reise, die aus einzelnen Bestandteilen besteht, ist ein Transfer zur Unterkunft und zum Flughafen nicht enthalten. Es ist möglich, bei Bebsy einen Transfer als einzelnen Reisebestandteil zusätzlich zu buchen – vom Flughafen zur Unterkunft und umgekehrt. Die Kosten für den Transfer werden vor der Buchung angezeigt und in die Gesamtpreisberechnung einbezogen.
  3. Bebsy tritt dabei als Vermittler zwischen dem Auftraggeber und dem/den betreffenden Leistungserbringer(n) des Transfers auf. Bebsy wird keine Partei des Vertrags.
  4. Wenn ein Transfer gebucht wurde, wird der Auftraggeber im Voraus darüber informiert, wo der Transfer am Ankunftsflughafen bereitsteht. Diese Informationen sind auf dem Transfer-Voucher angegeben und werden zusammen mit den übrigen Reiseunterlagen mitgesendet. 


Artikel 15 – Autovermietung

  1. Bebsy bietet über verschiedene Lieferanten die Möglichkeit, ein Auto zu mieten. Bebsy hat in diesem Vertrag lediglich eine vermittelnde Rolle und wird keine Partei zwischen dem Auftraggeber und dem Autovermieter.
  2. Für diesen einzelnen Reisebestandteil gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vermieters.
  3. In allen Fällen hat der Auftraggeber die nachstehenden Bedingungen (nicht abschließend) zu beachten, die bei allen über Bebsy angebotenen Autovermietern gelten:

-       Für die Zahlung vor Ort kann ausschließlich eine Kreditkarte auf den Namen des Fahrers verwendet werden. Die akzeptierten Kreditkarten sind auf Ihrem Voucher angegeben und unterscheiden sich je nach Autovermieter.

-       Der Auftraggeber muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, und bei der Anmietung eines Autos außerhalb Europas ist in den meisten Fällen ein internationaler Führerschein erforderlich.

-       Vor Ort ist neben einem gültigen Führerschein mit Foto ein Nachweis über die Inhaberschaft der Kreditkarte vorzulegen sowie ein Adressnachweis des Auftraggebers. Dies kann ein Kontoauszug der Kreditkartengesellschaft sein, auf dem die Adresse des Auftraggebers angegeben ist, sowie eine Rechnung für Gas, Strom oder Wasser.

-       Wer das Auto mietet und/oder ein Fahrer, der jünger als 21 Jahre ist, muss damit rechnen, dass ein zusätzlicher Zuschlag auf die auf Bebsy angezeigten Beträge für das betreffende Auto und den betreffenden Autovermieter erhoben werden kann.

-       Der Voucher ist vor Ort vorzulegen. Der Voucher wird zusammen mit den anderen Reiseunterlagen mitgesendet.


Artikel 16 – Versicherungen

  1. Wenn Bebsy im Auftrag eine Reisegepäck-, Unfall-, Kranken- und/oder Reiserücktrittsversicherung abschließt, tritt Bebsy als Vermittler zwischen dem Auftraggeber und der betreffenden Versicherungsgesellschaft auf.
  2. Der Versicherungsvertrag kommt zwischen dem Auftraggeber und der betreffenden Versicherungsgesellschaft zustande. Bebsy wird keine Partei und haftet daher auch nicht für eine etwaige fehlerhafte Ausführung des Vertrags.
  3. Wenn Leistungen aus einer hinzugebuchten Versicherung in Anspruch genommen werden, ist der Anspruch direkt beim Versicherer geltend zu machen.


Artikel 17 – Haftung

  1. Bebsy wird bei seinen Tätigkeiten die Sorgfalt eines ordentlichen Auftragnehmers beachten.
  2. Im Rahmen des neuen Gesetzes über den Reisevertrag übernehmen Bebsy und seine Anbieter die Verantwortlichkeiten, die mit dem Verkauf einer Pauschalreise verbunden sind, einschließlich der ordnungsgemäßen Ausführung der gebuchten Reisebestandteile.
  3. Soweit Bebsy selbst schuldhaft seine Pflichten verletzt und der Reisende dadurch einen Schaden erleidet (einschließlich Schaden wegen entgangener Reisefreude), ist die Haftung von Bebsy auf maximal den in Rechnung gestellten Betrag begrenzt. Sogenannte Folgeschäden sind hiervon ausgeschlossen.
  4. Die Haftung für Schäden, gegen die der Reisende versichert ist (z. B. durch Abschluss einer Reise- und/oder Reiserücktrittskostenversicherung bzw. Krankenversicherung), ist ausgeschlossen.
  5. Bebsy ist nicht verantwortlich für etwaige Zusagen seines Personals und/oder Dritter, die erkennbar von diesen Bedingungen oder von den in den Bedingungen des verantwortlichen Reiseveranstalters bzw. verantwortlichen Leistungserbringer(s) genannten Konditionen abweichen, es sei denn, die Zusagen werden nachträglich schriftlich bestätigt.
  6. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten des Personals von Bebsy.
  7. Bebsy kann nicht garantieren, dass Sonderwünschen entsprochen werden kann, da keine direkte Kontrolle darüber möglich ist, wie die Leistungen durch den betreffenden Reiseveranstalter oder den/die betreffenden Leistungserbringer erbracht werden. 


Artikel 18 – Beschwerden

  1. Beschwerden über eine von Bebsy vorgenommene Reservierung oder erteilte Empfehlungen und Informationen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Rückkehr von der reservierten Leistung schriftlich und begründet eingereicht werden. 
  2. Beschwerden bezüglich einer Pauschalreise sind beim betreffenden Reiseveranstalter einzureichen. Bezieht sich die Beschwerde auf die Unterkunft, ist die Reiseleitung bereits vor Ort über die Beschwerde zu informieren.
  3. Beschwerden über Flüge, Check-in und Änderungen von Abflugzeiten sind direkt bei der betreffenden Fluggesellschaft einzureichen. Beschwerden über das Hotel und über andere Reisebestandteile können über Bebsy eingereicht werden.
  4. Bebsy wird die Beschwerde prüfen, ob sie gemäß den Bedingungen des/der Leistungserbringer(s) für eine Entschädigung in Betracht kommt. Bebsy wird dann dafür sorgen, dass die Beschwerde den/die betreffende(n) Leistungserbringer erreicht.
  5. Bezieht sich die Beschwerde auf die Ausführung des Auftrags durch Bebsy, wird die Beschwerde von Bebsy bearbeitet und abgewickelt. 
  6. Die Bearbeitungsfrist für eine Beschwerde beträgt maximal 4 Wochen. Je Leistungserbringer gelten unterschiedliche Fristen für die Bearbeitung von Beschwerden. Auf diese Fristen hat Bebsy keinen Einfluss.  


Artikel 19 – Streitigkeiten

  1. Für alle Streitigkeiten zwischen Bebsy und dem Auftraggeber und/oder (Mit-)Reisenden gilt niederländisches Recht. Ausschließlich das Gericht in Haarlem ist für die Entscheidung dieser Streitigkeiten zuständig. 
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